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Helfen Sie mit, auch männliche Kinder vor sinnloser Beschneidung zu bewahren.

Die Erklärung zur Genitalbeschneidung männlicher Kinder

  • Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und somit auch auf genitale Integrität gilt für alle Menschen – auch für männliche Kinder.
  • Die Behauptung, eine vorsorgliche Beschneidung des Genitals habe Vorteile, ist grotesk, denn niemand lässt sich vorsorglich einen gesunden und wichtigen Körperteil einfach so abschneiden – das gilt auch für männliche Kinder.
  • Die Genitalien aller Menschen sind hochsensibel und stellen eine Intimzone dar. Sie sind deshalb besonders schützenswert. Jeder chirurgische Eingriff ist daher, wenn überhaupt, erst als Ultima Ratio in Betracht zu ziehen – das gilt auch für männliche Kinder.
  • Wir fordern die Behörden und zuständigen Personen auf, die bestehenden Straf-, Gesetze anzuwenden und die Menschenrechtsbestimmungen umzusetzen, so dass alle Menschen vor genitaler Schädigung geschützt sind – auch männliche Kinder.

Alle Personen sind unterschriftsberechtigt.

Die Erklärung zur Genitalbeschneidung männlicher Kinder ist bereits von über 900 Personen unterzeichnet worden – darunter zahlreiche Fachkräfte wie Ärzte*innen und Juristen*innen.

Sehen Sie HIER, wer unterschrieben hat und welche Kommentare abgegeben wurden. (Stand März 2025)

Genitale Körperteile abschneiden verursacht gravierende und irreversible Schädigungen – auch bei männlichen Kindern.

Das Abschneiden von Körperteilen kann, wie manchmal behauptet, kein Vorteil oder «besser» sein, denn es entsteht zwangsläufig ein Schaden und eine Beeinträchtigung, weil anschliessend die Funktionen des amputierten Körperteils fehlen.

Es ist deshalb eine erwiesene Tatsache, dass das Abschneiden der Penisvorhaut für die Betroffenen gravierende und irreversible Schädigungen zur Folge hat:

  • Die Funktionalität und Empfindsamkeit des männlichen Gliedes wird durch das Abschneiden der Penisvorhaut stark beeinträchtigt. Man muss nach einer Beschneidung von einer bleibenden sexuellen Beeinträchtigung sprechen.
  • Das Abschneiden der Penisvorhaut birgt ein erhebliches Komplikationsrisiko und nicht selten werden zusätzliche irreversible Schädigungen verursacht.
  • Das Abschneiden der Penisvorhaut ist äusserst schmerzhaft und werden nicht selten auch Kastrationsängste mobilisiert. Körperliche und seelische Traumata müssen daher befürchtet werden.

Die Genitalien von Mann und Frau sind gleichwertig, beide sind gleichermassen zu schützen.

Die Geschlechtsorgane von Mann und Frau sind bloss in ihrer äusseren Erscheinungsform unterschiedlich, in ihrer grundlegenden Struktur und Anlage sind sie jedoch gleich. Männer und Frauen sind an ihrem Geschlecht daher auch genau gleich empfindlich und verletzlich. Die Genitalien von Mann und Frau sind gleichwertig und gleichermassen schützenswert, weshalb sie unbedingt dem gleichen gesetzlichen Schutz zu unterstellen sind.

Wir fordern daher für die Schweiz, der Art. 124 StGB sei neu geschlechterneutral zu formulieren. Das Wort «weiblich» sei zu streichen, damit der Artikel gemäss dem Diskriminierungsverbot für alle Menschen, also auch für männliche Kinder gilt.

Genitalbeschneidungen an Kindern verletzen geltende Gesetze und ethische Grundsätze.

Kindern die Penisvorhaut abzuschneiden, ohne dass dafür eine unmittelbare und zwingende gesundheitliche Not vorliegt, verletzt Bestimmungen des Strafrechts, der Bundesverfassung und der Menschen- und Kinderrechtskonvention, sowie auch grundlegende medizinethische Prinzipien. Argumente wie Religion, Brauchtum, Vorbeugung, Sauberkeit, etc., welche auch immer wieder vorgetragen werden, sind aus rechtlicher wie ethischer Sicht unhaltbar.

Für eine detaillierte Analyse der Rechtslage sehen Sie Rubrik Recht.

Die staatlichen Stellen sind verpflichtet zum Schutz der Kinder tätig werden.

Die Unterzeichnenden fordern die staatlichen Stellen auf, gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag tätig zu werden und

  • die bestehenden Strafbestimmungen auch zum Schutz der männlichen Kinder anzuwenden.
  • sicherzustellen, dass auch bei männlichen Kindern das verfassungsmässig garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit durchgesetzt wird.
  • der ihnen durch die Kinderrechtskonvention auferlegten Verpflichtung nachzukommen und «alle wirksamen und geeigneten Massnahmen zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.» (Art. 24 UN-Kinderrechtskonvention)
  • den Art. 124 StGB neu geschlechtsneutral zu formulieren, bedeutet, gemäss dem Diskriminierungsverbot das Wort «weiblich» zu streichen. Neu: «Verstümmelung weiblicher von Genitalien: Wer die Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, …»

Weltweit viele Organisationen

Weltweit rufen viele Organisationen dazu auf, die Genitalbeschneidung von Knaben zu stoppen. Sehen Sie dazu auch auf der Unterseite Links auf dieser Seite.

Unterschreiben Sie auch die Unterschriftensammlung bei Droit au Corp, unseren Partnern in Frankreich.

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Alle Personen sind unterzeichnungsberechtigt.

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